Aus dem gemeinsamen Glauben an das Wort Gottes stimmen die katholische Kirche und die beiden evangelischen Kirchen (A.B. und H.B.) darin überein, dass der Ehe eine besondere Würde und ein hoher Wert zukommen. Die Ehe unter Christinnen und Christen ist davon getragen, dass Gott sich uns zuwendet und Vergebung schenkt, wie wir in der Taufe feiern. So sind die Eheleute in besonderer Weise mit Gott verbunden.
Für die katholische und die evangelische Kirche ist die Ehe unauflöslich. Daher wird das Versprechen in einer lebenslangen Treue in beiden Kirchen ernst genommen.
Beide Kirchen haben gemeinsam vier mögliche Formen einer kirchlichen Trauung vereinbart:
Der katholische Partner ist an die katholische Form der Eheschließung gebunden. Wenn nun die Trauung von einem/einer evangelischen Pfarrer/in vorgenommen wird, so sit - auch wenn ein katholischer Zelebrant mitwirkt - für den katholischen Partner die Dispens von der Verpflichtung auf die katholische Form der Eheschließung erforderlich, um gültig heiraten zu können. Dies ist ein unkomplizierter Formalakt und wird vom zuständigen Bischof erteilt und vom zuständigen katholischen Pfarrer besorgt.
Die SeelsorgerInnen beider Kirchen haben die Aufgabe, das Brautpaar auf dei Ehe vorzubereiten und sie zu begleiten. Beide Kirchben bemühen sich, die Ehepaare in ihrem Glauben zu stärken und ihre Verbindung mit der jeweiligen Kirch zu erhalten, zu vertiefen oder wieder herzustellen Das Brautpaar soll daher zusammen mit beiden Seelsorgern die Einzelheiten der Trauung planen.
Beide Elternteile, der katholische und der evangelische, bekennen mit der Taufe, dass sie ihr Kind im Glauben erziehen wollen. Der römisch-katholische Christ gibt vor der Trauung die Erklärung auch schriftlich (Trauungsprotokoll) ab.
"Ich will in meiner Ehe am katholischen Glauben festhalten. Ich erkenne an, dass mein Glaube von mir verlangt, mich für die Taufe und Erziehung unserer Kinder in der katholischen Kirche einzusetzen. Ich werde mich bemühen, dem zu entsprechen unter Rücksichtnahme auf das Gewissen meines Partners/meiner Partnerin."
Der evangelische Partner muss vor der Trauung von dieser Gewissenspflicht des Katholiken informiert werden. Zugleich achtet auch dei katholische Kirche die Gewissenspflichten des evangelischen Partners gegebüber seiner Kirche.